Sonntag, 4. Mai 2014

Abmahnung ByXpert Yavuz Kibar Bremen Notebook Reparatur Gewährleistung

Abmahnung ByXpert Bremen

Auplexa mahnt ByXpert wegen unzulässiger Verkürzung der Gewährleistungsfristen bei Notebook Reparatur ab.

Yavuz Kibar, Inhaber der Firma ByXpert (www.byxpert.de), wurde von Auplexa wegen Gewährleistungsbetrug abgemahnt. Hintergrund der Abmahnung war die unzulässige Gewährleistungsverkürzung bei der Reparatur von Notebooks. Yavuz Kibar aus Bremen, der unter dem Namen ByXpert firmiert, verkürzte die Gewährleistungsfristen gegenüber seinen Kunden auf sechs (6) Monate bei der Reparatur von Notebooks. Die Verkürzung der Mängelgewährleistung auf unter ein (1) Jahr ist gemäß §309 Nr. 8 BGB nicht zulässig. Yavuz Kibar betrog seine Kunden damit um die ihnen zustehenden Gewährleistungsrechte im Falle eines eingetretenen Mangels.

Die vollständige Abmahnung gibt es hier als PDF zum Download.

Kunden von ByXpert wird empfohlen sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, falls diese von der Gewährleistungsverkürzung betroffen sind. Auch die Verbraucherschutzverbände und die Wettbewerbszentralen sind eine erste Anlaufstelle um Auskünfte und Hilfe zu bekommen. (GDA)